Österreichische Akademie für Psychotherapie
Beginnen Sie jetzt Ihre Psychotherapieausbildung: Wir, die Zentrum für Angewandte Psychologie GmbH bieten Ihnen das psychotherapeutische Propädeutikum mit berufsrechtlichem Abschluss nach Psychotherapiegesetz an.
Der Wissenserwerb und das Lernen findet möglichst zeit- und ortsunabhängig in Fernlehre mit geringem Präsenzanteil statt.
Der erste Schritt auf dem Weg zur Berufsausübung als Psychotherapeutin / als Psychotherapeut
Das psychotherapeutische Propädeutikum stellt den ersten von zwei Teilen der Psychotherapieausbildung dar. Auch für Personen, die keine Ausbildung als Psychotherapeutin / Psychotherapeut anstreben. kann diese Ausbildung eine interessante Ergänzung sein.
Im Rahmen der Theorie werden die vier großen Orientierungen der Psychotherapie vorgestellt (tiefenpsychologisch-psychodynamisch, humanistisch-existentiell, systemisch, verhaltenstherapeutisch). Zusätzlich werden medizinische, psychiatrische und psychologische Grundlagen sowie ethische und rechtliche Rahmenbedingungen vermittelt. Auch Forschungs- und Wissenschaftsmethodik ist ein Schwerpunkt in der theoretischen Ausbildung.
Im praktischen Ausbildungsteil haben Sie die Möglichkeit, zukünftige Arbeitsbereiche kennenzulernen. Zusätzlich erfahren Sie mehr über sich selbst, tauschen sich mit Gleichgesinnten aus und reflektieren über Ihre Tätigkeit, Ihre Rolle und Ihre Person.
Nachdem Sie sowohl das psychotherapeutische Propädeutikum als auch das Fachspezifikum absolviert haben sind Sie zur Ausübung der Psychotherapie (freiberuflich oder angestellt) berechtigt.
Weitere Details finden Sie in unserem Informationsfolder.
Für die Zulassung zum psychotherapeutischen Propädeutikum ist kein Aufnahmeverfahren zu absolvieren. Für die Aufnahme müssen die gesetzlichen Vorgaben nach §10 Psychotherapiegesetz erfüllt sein:
Wenn Sie keine der obigen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie um eine Sondergenehmigung beim Bundesministerium für Gesundheit mittels Formular ansuchen.
Berufsbegleitender, theoretischer Teil (765 Arbeitseinheiten = AE, 95 ECTS)
M1 - Grundlagen und Grenzbereiche der Psychotherapie (360 AE, 39 ECTS)
M1.1 - Einführung in die Problemgeschichte und Entwicklung der psychotherapeutischen Schulen (120 AE, 12 ECTS)
M1.2 - Persönlichkeitstheorien (30 AE, 4 ECTS)
M1.3 - Allgemeine Psychologie und Entwicklungspsychologie (60 AE, 7 ECTS)
M1.4 - Rehabilitation, Sonder- und Heilpädagogik (30 AE, 3 ECTS)
M1.5 - Psychologische Diagnostik und Begutachtung (60 AE, 6 ECTS)
M1.6 - Psychosoziale Interventionsformen (60 AE, 7 ECTS)
M2 - Grundlagen der Somatologie und Medizin (210 AE, 24 ECTS)
M2.1 - Einführung in die medizinische Terminologie (30 AE, 4 ECTS)
M2.2 - Klinische Sonderfächer: Psychiatrie, Psychopathologie, Psychosomatik (60 AE, 7 ECTS)
M2.3 - Kinder-, und Jugendlichenpsychotherapie (30 AE, 3 ECTS)
M2.4 - Gerontopsychotherapie (30 AE, 3 ECTS)
M2.5 - Pharmakologie: Psychopharmakologie, psychotrope Pharmakawirkung (45 AE, 5 ECTS)
M2.6 - Erste Hilfe (15 EH, 2 ECTS)
M3 - Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik (75 AE, 9 ECTS)
M4 - Ethik und Rahmenbedingungen (120 AE, 14 ECTS)
M4.1 - Ethik (30 AE, 3 ECTS)
M4.2 - Institutionelle, gesundheitsrechtliche und psychosoziale Rahmenbedingungen (90 AE, 11 ECTS)
Als Unterstützung des Lern- und Erfahrungsprozesses bieten wir Peergruppenseminare (4 ECTS) an. Die Theorieseminare werden in innovativer Fernlehre mit geringem Präsenzanteil angeboten. Die berufsrechtliche Abschlussprüfung wird mit 5 ECTS bewertet
Praktischer Teil (550 AE)
M5 - Supervision, Selbsterfahrung, Praktikum (550 AE)
M5.1 - Gruppen- oder Einzelselbsterfahrung (50 AE)
M5.2 - Praktikumssupervision (20 AE)
M5.3 - Praktikum (480 AE) inkl. Praktikumsreflexion - Formblatt für den Praktikumsnachweis
Das Praktikum ist gemäß Psychotherapiegesetz in einer Einrichtung des Gesundheits- und Sozialwesens, die der psychosozialen Versorgung der Bevölkerung dient, zu absolvieren. Neben der Leiterin / dem Leiter müssen dieser noch mindestens zwei weitere fachlich qualifizierte MitarbeiterInnen angehören. Die Leiterin / der Leiter der Einrichtung - oder eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter - haben die Auszubildende / den Auszubildenden fachlich anzuleiten. Innerhalb der Einrichtung muss der Umgang mit verhaltensgestörten, kranken oder leidenden Personen gegeben sein.
Das Gesundheitsministerium führt zur Orientierung eine Praxisstellenliste (Kategorie "Ausbildungsart": "PTH propädeutische Praktika" auswählen). Die Stelle muss nicht zwingend in dieser Liste aufscheinen, wenn die oben genannten Bedingungen fachlicher und organisatorischer Natur erfüllt sind.
Für einige Ausbildungen gibt es vom Gesundheitsministerium vorgegebene Anrechnungsrichtlinien, nach denen wir uns bei Anrechnungsanträgen orientieren. Dies betrifft folgende Studienrichtungen / Ausbildungsrichtungen:
Weitere Anrechnungsmöglichkeiten prüfen wir unter der Voraussetzung der inhaltlichen Gleichwertigkeit.
Kostenübersicht
Machen Sie noch heute den ersten Schritt!
Fordern Sie weitere Unterlagen zur berufsbegleitenden Psychotherapieausbildung an.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Browser-Erlebnis zu bieten. Mehr erfahren.